Diözesangericht

Zweck der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist die Klärung innerkirchlich zweifelhafter Rechtsverhältnisse, der innerkirchliche Schutz gefährdeter Rechte und die Ahndung von Rechtsverletzungen. Das Diözesangericht ist das für jede katholische Diözese gesetzlich vorgeschriebene kirchliche Gericht, das über diesbezügliche Klagen nach kirchlichem Recht entscheidet. Das Diözesangericht Innsbruck ist in diesem Sinn - seine kanonischen Zuständigkeit im Einzelfall vorausgesetzt - als Gericht in I. Instanz insbesondere zuständig für

  • Gerichtsverfahren zur Feststellung der kanonischen Ungültigkeit einer Ehe ("Ehenichtigkeitsverfahren");
  • Verfahren zur Lösung einer sakramentalen Ehe durch den Hl. Vater wegen Nichtvollzugs ( "Nichtvollzugsverfahren")
  • Verfahren zur Lösung einer nichtsakramentalen Ehe durch den Hl. Vater „zu Gunsten des Glaubens" ("Verfahren 'In-Favorem-Fidei' bzw. 'Privilegium Petrinum'“)
  • Verfahren zur Todeserklärung eines Ehegatten
  • Gerichtsverfahren in kirchlichen Streitsachen
  • Kanonische Strafprozesse
  • Gerichtsverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der empfangenen Weihe („Weihenichtigkeitsverfahren“)
  • die kirchenrechtliche Beratung potentieller Parteien im Hinblick auf die vorgenannten Verfahren

 

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