Kircheneintritt
Kircheneintritt:
Wie Sie sich denken können, freuen wir uns auf das Interesse am Eintritt in die katholische Kirche. Sei es als Erstaufnahme durch die Taufe, eine Konversion von einer anderen Religionsgemeinschaft oder auf den Wiedereintritt, nach erfolgtem Austritt aus der Kirche.
Nehmen Sie mit unserer Pfarre Kontakt auf: Pfarrbüro Mieminger Plateau, sr.mieminger-plateau@dibk.at. Tel. 0676/8730 7501.
Pfarrer Sylvain Mukulu 0676/8730 7509.
Pastoralassistent Xaver Schädle 0676/8730 7092.
Wir möchten Sie hier auch über die kirchenrechtlichen Folgen eines Kirchenaustritts aufklären.
Folgen des Kirchenaustritts:
Austritte aus der katholischen Kirche erfolgen oft, ohne Mitzubedenken, welche Folgen ein Kirchenaustritt nach sich zieht.
Die Erklärung des Kirchenaustritts zieht folgende Rechtsfolgen nach sich:
Als aus der Kirche ausgetretene Person
- dürfen Sie die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und
Krankensalbung – außer in Todesgefahr - nicht empfangen,
- können Sie keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen
in der Kirche wahrnehmen,
- können Sie nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
- können Sie nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein (z. B.
Pfarrgemeinderat und Mitglied des Pfarrkirchenrates, Mitglied des Diözesanpastoralrates, etc.),
- verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
- können Sie nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.