Firmung

Gott stärkt, bewegt und beauftragt

  • Erwachsen und selbstständig werden
  • Als mündiges Mitglied der Kirche leben
  • Vollendung der Taufe
  • Initiation = volle Eingliederung in die Kirche (Taufe - Erstkommunion - Firmung)

 

Zwei Firmwege im Seelsorgeraum Zwischentoren

  • Die Firmung in den Pfarren Ehrwald und Biberwier wird Jugendlichen ab 16 Jahren gespendet. Siehe dazu die Informationen zum Thema Firmung mit 16 - Firmweg in Ehrwald und Biberwier. Auch Jugendliche aus den anderen Pfarren des Seelsorgeraumes könnten sich für diesen Firmweg am Ende der 4. Klasse Mittelschule oder AHS im Pfarramt Ehrwald anmelden.
     
  • In den anderen Pfarren des Seelsorgeraumes wird mit 14 Jahren gefirmt. Die dafür in Frage kommenden Jugendlichen werden zeitgerecht zur Firmanmeldung im Seelsorgeraumbüro Lermoos eingeladen, wo sie auch die weiteren Details zur Firmvorbereitung erfahren.

  

Die Firmpatin / der Firmpate

Der Firmpate / die Firmpatin soll Begleiter:in im Leben und im Glauben sein. Daraus ergeben sich folgende Vorgaben:

  • selbst getauft und gefirmt sein
  • die nötige Reife des Lebens und Glaubens haben (mindestens 16 Jahre alt sein)
  • ein Leben aus dem Glauben führen

Jemand, der aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, kann daher kein Patenamt übernehmen.

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