Pfarrkirchenrat PKR
Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre verwaltet. Die Aufgaben und die Arbeitsweise des PKR sind durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und das Kirchenrecht geregelt. Mitglieder des Pfarrkirchenrates (Frauen und Männer) werden jeweils für die Periode von 5 Jahren, auf den Vorschlag des Pfarrers, vom Bischof in ihre Funktion bestellt. Der Vorsitzende des PKR ist immer der Pfarrer. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden des PKR. Er leitet die Sitzungen und die Arbeit des PKR. Der stellvertretende Vorsitzende unterschreibt mit dem Pfarrer bei allen Rechtsgeschäften der Pfarre.
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Mitglieder des PKR Vomp (2023 -2027)
Mitglieder:
Vorsitzender: Pfarrer BUDULAI Ioan
Stv. Vorsitztender: PRANTL Otto
Protokollführerin: TOGER Anni
Weitere Mitglieder:
DERFESER Andrea
MAIR Klaus
WEBER Hans
Kassaprüfer:
HAYN-GÜRTLER Maria
NÖCKL Dietmar