Pfarrkirchenrat PKR

Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre verwaltet. Die Aufgaben und die Arbeitsweise des PKR sind durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und das Kirchenrecht geregelt. Mitglieder des Pfarrkirchenrates (Frauen und Männer) werden jeweils für die Periode von 5 Jahren, auf den Vorschlag des Pfarrers, vom Bischof in ihre Funktion bestellt. Der Vorsitzende des PKR ist immer der Pfarrer. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden des PKR. Er leitet die Sitzungen und die Arbeit des PKR. Der stellvertretende Vorsitzende unterschreibt mit dem Pfarrer bei allen Rechtsgeschäften der Pfarre.

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Mitglieder des PKR Vomp (2023 -2027) 

Mitglieder: 

Vorsitzender: Pfarrer BUDULAI Ioan

Stv. Vorsitztender: PRANTL Otto

Protokollführerin: TOGER Anni

Weitere Mitglieder: 

DERFESER Andrea
MAIR Klaus
WEBER Hans 

Kassaprüfer: 

HAYN-GÜRTLER Maria
NÖCKL Dietmar