Pfarrkirchenrat
Mitglieder:
Vorsitzender |
Pfr. Martin Müller |
Stellvertreter des Vorsitzenden |
Dr. Erich Janovsky |
Protokollführer |
Gerhard Achammer |
weitere Mitglieder |
Ludwig Fuchs |
Rechnungsprüfer:
- Mag. Harald Chesi
- Dkfm. Heinz Hollaus
Sie gehören dem Pfarrkirchenrat nicht an.
Ihre Aufgabe ist es, die jährliche Kirchenrechnung zu überprüfen.Mit dieser Prüfung und durch die Genehmigung durch die bischöfliche Finanzkammer wird der Pfarrkirchenrat entlastet.
Grundsätze:
finden sich in der Präambel der Pfarrkirchenratsordnung (2013):
Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von den weltlichen Gesetzen, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern.
Diese Zwecke sind vor allem: Die geordnete Durchführung des Gottesdienstes, die Sicherstellung des angemessenen Unterhaltes des Klerus und der Kirchenbediensteten, die Ausübung der Werke des Apostolates und der Caritas, vor allem gegenüber den Armen (c 1254 CIC).
In diesem Sinne soll die Vermögens- und Finanzverwaltung in den Pfarren von folgenden Grundsätzen getragen sein:
- Schaffung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die pfarrliche Seelsorge und Beachtung der pfarrlichen Erfordernisse.
- Sorge um Erhalt und Nutzung der bestehenden pfarrlichen Einrichtungen.
- Verantwortungsbewusste Nutzung des kirchlichen Vermögens.
- Anwendung des Prinzips der Substanzerhaltung im Umgang mit dem kirchlichen Vermögen.
- Sorgsame und zweckentsprechende Handhabung der finanziellen Mittel.