Firmung

Firmung am 06. Juni 2026 in Sautens 

Seelsorgeraum Oetz – Sautens – Oetzerau 

  

mit Dekan Mag. Dr. Peter Scheiring 

  

  

  

Voraussetzung für das Patenamt: 

·         Mindestalter 16 Jahre

·         Getauft und gefirmt

·         Kein Kirchenaustritt

·         Vater und Mutter können kein Patenamt übernehmen

·         Taufpate kann auch Firmpate werden

  

  

  

Bei der Anmeldung sind vorzulegen: 

·         Ausgefüllte Firmanmeldung

·         Taufscheinergänzung des Firmpaten, wenn der Hauptwohnsitz nicht in der Diözese Innsbruck liegt (nicht älter als 3 Monate. Dafür ist die Taufpfarre zuständig.)