PFARRKIRCHENRAT (PKR)
Der Pfarrkirchenrat ist jenes Gremium, das gemeinsam mit dem Pfarrer das Vermögen der Pfarre verwaltet. Die Aufgaben und die Arbeitsweise des PKR sind durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und das Kirchenrecht geregelt. Mitglieder des Pfarrkirchenrates (Frauen und Männer) werden jeweils für die Periode von 5 Jahren, auf den Vorschlag des Pfarrers, vom Bischof in ihre Funktion bestellt. Der Vorsitzende des PKR ist immer der Pfarrer. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzenden des PKR. Er leitet die Sitzungen und die Arbeit des PKR. Der stellvertretende Vorsitzende unterschreibt mit dem Pfarrer bei allen Rechtsgeschäften der Pfarre.
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Vorsitzender: MAJEWSKI Stanislaus
Stv. Vorsitztender: GRAUPNER Christian
Protokollführer: BRAND Veronika
Mitglied MOSER Heinrich
HOLAUS Sabine
WECHSELBERGER Franz