Ehe

 

Durch das gegenseitige Eheversprechen der christlichen Brautleute vor dem trauberechtigten Geistlichen und in Gegenwart der Trauzeugen kommt das Sakrament der Ehe zustande. Mann und Frau stiften untereinander eine Gemeinschaft für das ganze Leben: Sie versprechen, einander in guten und in schlechten Tagen die Treue zu halten, bis dass der Tod sie scheidet. Der Geistliche erfragt zuvor den Konsens und nimmt ihn entgegen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche.

Nehmen Sie bitte sehr früh - d.h. noch bevor Sie Ihren Hochzeitstermin festlegen - Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt auf. Zuständig ist das röm.-kath. Pfarramt, in dessen Gebiet die Braut und/oder der Bräutigam ihren Wohnsitz haben. 

Vorzulegende Dokumente:
· Geburtsurkunde
· Aktuelle Taufscheinergänzung, falls die Brautleute nicht in der zuständigen Pfarre getauft wurden
· Staatliche Heiratsurkunde, falls schon vorhanden